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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gitarrenschule Gerber

Anmeldung
Die Anmeldung ist jederzeit möglich. Der Unterricht findet in der Regel wöchentlich statt.

Austritt/Kündigung
Der Austritt aus der Schule ist nur auf Ende eines Semesters möglich. Die schriftliche Kündigung ist bis zum 31. Mai resp. 30. November vor Ablauf des entsprechenden Semesters einzureichen. Wer sich nicht fristgerecht abmeldet, gilt für das nächste Semester als angemeldet.

Absenzen
Die Schüler sollen sich pünktlich zu den Unterrichtszeiten einfinden. Ist ein Schüler am Besuch des Unterrichts verhindert, ist er gebeten, sich bis 24 Stunden vor dem jeweiligen Unterrichtstermin (nur durch eine erziehungsberechtigte Person) abzumelden. Die ausgefallene Lektion verfällt.

Schulgeldrückerstattung
Lektionen, die wegen Abwesenheit oder Krankheit meinerseits ausfallen, werden nach Möglichkeit nachgeholt. Kann kein Ersatztermin gefunden werden, werden die ausgefallenen Lektionen auf der folgenden Semesterrechnung gutgeschrieben oder bei Austritt direkt vergütet.
Bei längerer Krankheit oder Unfall des Schülers (ab drei und mehr aufeinander folgenden Wochen) werden die ausgefallenen Lektionen im nächsten Semester nachgeholt oder zurückerstattet, sofern eine sofortige Meldung mit ärztlichem Zeugnis erfolgt.

Schuljahr
Das Schuljahr entspricht demjenigen der öffentlichen Schule Freienstein und Rorbas bzw. Bülach. An schulfreien Tagen (Schulsynode, Kapitel, Lehrerweiterbildung usw.) findet der Gitarreunterricht normal statt.

Unangemessenes Betragen
Bei unangemessenem Betragen eines Schülers während einer Lektion nehme ich mir das Recht, diesen nötigenfalls nach Hause zu schicken.

Schulgeld
Das Schulgeld wird Anfang Semester bzw. bei Eintritt in Rechnung gestellt. Der Betrag ergibt sich aus der Anzahl der voraussichtlichen resp. verbleibenden Lektionen des aktuellen Semesters. Ratenzahlung ist auf Anfrage möglich.